Aktuelles vom Bauamt

Ebenso hinderlich und verkehrssicherheitsgefährdend sind zu

hohe Hecken oder andere Gewächse im Kreuzungsbereich, da

oftmals die Sicht auf einmündende Straßen und abbiegende

Fahrzeuge versperrt ist. Wir weisen darauf hin, dass Hecken im

Kreuzungsbereich nur 0,8m hoch sein dürfen. Bitte schneiden

Sie diese auf die zulässige Höhe zurück.

 

Das Naturschutzgesetz sieht für Roden und

Zurückschneiden die Zeit vom 1.Oktober bis 28.

Februar vor.

 

Niels Steffen
1.Vorsitzender

5.März 2010



Info über die Versammlung vom 7. Februar und Kassenbericht

mit Vorstandsentlastung, kann für Mitglieder die verhindert waren,

beim 1. Vorsitzenden erfragt werden.

Die Siedlergemeinschaft gedenkt

der Verstorbenen

 
 Roswitha Koberstein 13.06.2009
 Grete Geisler 07.07.2009
 Gerda Lukat 09.09.2009
 Inge Wese 06.12.2009
 Günter Driesener 31.12.2009
 Ralf Strempler 03.01.2010

 


Neuer Glanz im Vereinsheim

Beim Besuch im Vereinsheim bemerkte ich,

daß es neu gestrichen wurde. "PRIMA"

Danke allen Helfern

ein Siedler
01.02.10