

Aktuelles vom Bauamt

Ebenso hinderlich und verkehrssicherheitsgefährdend sind zu
hohe Hecken oder andere Gewächse im Kreuzungsbereich, da
oftmals die Sicht auf einmündende Straßen und abbiegende
Fahrzeuge versperrt ist. Wir weisen darauf hin, dass Hecken im
Kreuzungsbereich nur 0,8m hoch sein dürfen. Bitte schneiden
Sie diese auf die zulässige Höhe zurück.
Das Naturschutzgesetz sieht für Roden und
Zurückschneiden die Zeit vom 1.Oktober bis 28.
Februar vor.
Niels Steffen
1.Vorsitzender
5.März 2010
Info über die Versammlung vom 7. Februar und Kassenbericht
mit Vorstandsentlastung, kann für Mitglieder die verhindert waren,
beim 1. Vorsitzenden erfragt werden.
Die Siedlergemeinschaft gedenkt der Verstorbenen | ![]() |
| Roswitha Koberstein | 13.06.2009 |
| Grete Geisler | 07.07.2009 |
| Gerda Lukat | 09.09.2009 |
| Inge Wese | 06.12.2009 |
| Günter Driesener | 31.12.2009 |
| Ralf Strempler | 03.01.2010 |
Neuer Glanz im Vereinsheim
Beim Besuch im Vereinsheim bemerkte ich,
daß es neu gestrichen wurde. "PRIMA"
Danke allen Helfern
ein Siedler
01.02.10
